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MWST-Erhöhung 2024: Systeme frühzeitig anpassen

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Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2024 wirft ihre Schatten voraus. In der Schweiz ansässige und steuerpflichtige Unternehmen sowie Vereine tun gut daran, sich schon jetzt auf die MWST-Erhöhung 2024 vorzubereiten. Durch eine frühzeitige Anpassung der Systeme in der Buchhaltung ist sichergestellt, dass die Rechnungen korrekt ausgestellt werden und die gesamte Buchhaltung in Übereinstimmung mit dem Schweizer Recht verläuft.

Wir von redmin als Treuhänder für KMU und Vereine sind durch unsere tägliche Arbeit mit der MWST-Erhöhung 2024 vertraut. Wir informieren Dich über alle relevanten Aspekte der Mehrwertsteuer-Erhöhung. Zudem zeigen wir, wie unsere Unterstützung den Unternehmen und Vereinen einen sicheren Weg durch die MWST-Erhöhung in der Schweiz ebnet.

MWST in der Schweiz: Erhöhung und ihre Auswirkungen

Die aktuellen Mehrwertsteuersätze in der Schweiz, die bis zum 31. Dezember 2023 gelten, lauten wie folgt:

  • Normalsatz: 7,7 %
  • Reduzierter Satz: 2,5 %
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,7 %
 

Der Normalsatz gilt für sämtliche steuerbaren Leistungen, bei denen der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergung nicht greifen. Beispiele für Leistungen, die dem reduzierten Satz unterliegen, sind der Verkauf von Nahrungsmitteln und Zusatzstoffen sowie Entgelte für nicht werbliche Dienstleistungen der Radio- und Fernsehgesellschaften. Eine detaillierte Auflistung der aktuellen Mehrwertsteuersätze sowie der zugehörigen Leistungen findet sich auf der Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Durch die MWST-Erhöhung 2024 kommt es zu einem Anstieg aller drei Mehrwertsteuersätze, der sich wie folgt äussert:

  • Normalsatz: 8,1 % (+ 0,4 %)
  • Reduzierter Satz: 2,6 % (+ 0,1 %)
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 % (+ 0,1 %)
 

Die MWST-Erhöhung 2024 wurde vom Schweizer Parlament als ein Teil mehrerer Massnahmen zur Reform des Schweizer Rentensystems vorgeschlagen. Am 25. September 2022 fand ein Volksreferendum statt, in dem der Grossteil der Bevölkerung für die Reform des Schweizer Rentensystems und somit für die MWST-Erhöhung in der Schweiz stimmte. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist zum 1. Januar 2024 geplant.

MWST-Erhöhung 2024 schon im Jahr 2023 zu beachten?

Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer-Erhöhung ist nicht nur von der MWST-Erhöhung 2024 die Rede, sondern auch von der MWST-Erhöhung 2023. Wieso von einer MWST-Erhöhung 2023 gesprochen wird, obwohl die Gesetzesänderung erst zum 1. Januar 2024 greift? Das liegt daran, dass einige Unternehmen und Vereine periodenübergreifende Leistungen erbringen und die Rechnungen für Leistungen im Jahr 2024 bereits jetzt ausstellen.

Bei der MWST-Erhöhung 2024 ist nicht ausschlaggebend, wann die Rechnung gestellt wird, sondern der Leistungszeitpunkt. Wird die Rechnung 2023 gestellt, aber die Leistung erst 2024 erbracht, so ist die MWST-Erhöhung 2024 schon im Jahr 2023 zu berücksichtigen und die Rechnung dementsprechend anzupassen. In der Praxis schlägt sich dieser Sachverhalt wie folgt nieder:

  • Ein Kunde hat bei einem Dienstleistungsunternehmen einen Vertrag über die regelmässige Wartung seiner Industriemaschinen abgeschlossen.
  • Die Wartung erfolgt alle drei Monate im März, Juni, September und Dezember. Der Kunde zahlt immer ein Jahr im Voraus zum 1. Juli eines Jahres.
  • Das Dienstleistungsunternehmen müsste in der Rechnungsstellung für die Wartungsarbeiten vom März und Juni 2024, obwohl die Rechnungsstellung im Jahr 2023 erfolgt, trotzdem den neuen Mehrwertsteuersatz von 8,1 % (nach der MWST-Erhöhung 2024) ausweisen.
 

Relevant für die Frage, ob die MWST-Erhöhung schon 2023 in Rechnungen greift oder nicht, ist somit das Datum der Leistungserbringung. Dabei sind die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in Rechnungen, in denen Leistungen von 2023 und 2024 zusammen aufgeführt sind, getrennt und korrekt aufzuführen.

Zwar zeigt sich dabei, dass die MWST-Erhöhung 2024 in erster Linie Unternehmen und Vereinen mit periodenübergreifenden Leistungen den meisten Aufwand bereitet. Doch auch für andere Unternehmen und Vereine ohne periodenübergreifende Leistungen entstehen durch die MWST-Erhöhung 2024 Herausforderungen. Daher ist es vorteilhaft, sich rechtzeitig auf die Erhöhung der MWST in der Schweiz vorzubereiten und sich unter Umständen von Experten unterstützen zu lassen. Experten sind imstande, sogar komplexe digitale Systeme in der Buchhaltung an die MWST-Erhöhung 2024 anzupassen und den buchhalterischen Übergang vom Jahr 2023 auf das Jahr 2024 reibungslos zu gestalten.

Wie redmin KMU und Vereine in der Schweiz bei der MWST-Erhöhung 2024 unterstützt

Seit vielen Jahren erbringen wir bei redmin eine zuverlässige Arbeit als KMU-Treuhänder und in der Vereinsbuchhaltung. Dank der Kombination aus technologischem, betriebswirtschaftlichem und rechtswissenschaftlichem Fachwissen entwickeln wir für unsere Kunden massgeschneiderte und individuelle Lösungen. Diese führen langfristig zu einer Kostensenkung und Optimierung der buchhalterischen Prozesse.

Durch den Einsatz moderner Buchhaltungsprogramme digitalisieren wir ausserdem die Buchhaltung, falls dies bei unseren Kunden noch nicht geschehen ist. Dabei passen wir, als Bexio-Treuhänder und Experten für andere Programme wie Abacus und Abaninja, die Arbeit modernen Standards an und erleichtern die Skalierbarkeit der Buchhaltung. Die Skalierbarkeit ist vor allem beim Unternehmenswachstum entscheidend. Die Buchhaltungsprogramme unserer Partner enthalten oft Funktionen, die über die Buchhaltung hinausgehen und eine optimierte Mitarbeiterverwaltung ermöglichen.

Mit Blick auf die MWST-Erhöhung 2024 und generell bei unserer Arbeit sind wir bestens über die Regularien informiert. Für unsere Kunden prüfen und kategorisieren wir die Leistungen so, dass sie in Anpassung an die MWST-Erhöhung 2024 mit dem richtigen Steuersatz abgerechnet werden. Überdies stimmen wir die Systeme und Programme von Kunden auf die MWST-Erhöhung 2024 ab, sodass die Preislisten und Rechnungsvorlagen die korrekten Mehrwertsteuer-Sätze aufweisen.