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Vereinsrecht in der Schweiz: Das musst Du wissen

Vereinsversammlung

Das Vereinsrecht in der Schweiz ist bei der Gründung und Organisation von Vereinen relevant. Rechtsfähig werden Vereine unter folgenden Bedingungen: Bei Vereinen ohne kaufmännische Ausrichtung müssen auf der Gründungsversammlung die Statuten festgelegt werden. Bei Vereinen mit kaufmännischer Ausrichtung muss zusätzlich zur Festlegung der Statuten eine Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Sofern eine bzw. beide Bedingungen erfüllt sind, ist der Verein rechtsfähig und unterliegt dem Vereinsrecht in der Schweiz.

Im vorliegenden Beitrag teilen wir Dir die wichtigsten Aspekte zum Vereinsrecht in der Schweiz mit. Solltest Du die Absicht haben, einen Verein zu gründen, dann kannst Du Dich von unseren Experten bei redmin in der Vereinsarbeit unterstützen lassen.

Die Gründung und Organisation beim Vereinsrecht in der Schweiz: Vorstand, Mitglieder und Statuten

Zwei Organe sind gemäss dem Vereinsrecht in der Schweiz in jedem Verein verpflichtend: der Vereinsvorstand und die Mitgliederversammlung. Auf den Vereinsvorstand entfallen die Geschäftsführung des Vereins und die Buchführung als Pflichten. Zudem repräsentiert er den Verein nach aussen. Neben dem Vereinsvorstand sind in der Schweiz für die Gründung eines Vereins mindestens zwei juristische oder natürliche Personen erforderlich.

Die Gründungsmitglieder halten zur Vereinsgründung eine Gründungsversammlung ab. Auf dieser Versammlung halten sie die Statuten schriftlich fest. In den Statuten sind Angaben zum Zweck, den finanziellen Mitteln und der Organisation des Vereins zu machen. Ansonsten können, sofern sie nicht den Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs (ZGB) widersprechen, die Statuten laut dem Vereinsrecht in der Schweiz frei gestaltet werden. Diese freie Gestaltung umfasst beispielsweise, dass neben dem Vereinsvorstand und den Mitgliedern weitere verpflichtende Organe definiert werden. Beispiele sind Buchhalter und Abteilungsleiter.

Das Vereinsrecht in der Schweiz besagt, dass Vereine unter gewissen Bedingungen zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind. Gemäss Artikel 61 des ZGB muss der Verein nach der Gründungsversammlung ins Handelsregister eingetragen werden, wenn er:

  1. für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt;
  2. revisionspflichtig ist;
  3. hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammelt oder verteilt, die für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke bestimmt sind.»

Vereine, auf die einer dieser Aspekte zutrifft, werden gemäss dem Vereinsrecht in der Schweiz erst dann als Vereine rechtsfähig, sobald sie im Handelsregister eingetragen sind. Trifft keiner der genannten Aspekte zu, so ist ein Verein bereits nach der Gründungsversammlung und nach der Festlegung der Statuten rechtsfähig.

Angesicht der obigen Aufzählung stellt sich womöglich die Frage, ab wann beim Vereinsrecht in der Schweiz eine Revisionspflicht vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Die Summe in der Bilanz weist über 10 Millionen CHF auf.
  • Der Erlös aus Umsätzen beträgt über 20 Millionen CHF.
  • Der Verein beschäftigt im Jahresmittel mehr als 50 Vollzeitangestellte.

Versammlungen und Rechte der Mitglieder beim Vereinsrecht in der Schweiz

Der Vereinsvorstand in der Schweiz wird ebenso wie die anderen Organe von den Mitgliedern gewählt. Dazu finden Vereinsversammlungen statt. Gewöhnlich beruft der Vorstand die Versammlungen ein. Es ist gemäss dem Vereinsrecht in der Schweiz aber ebenso möglich, dass ein Fünftel der Mitglieder eine Versammlung einberuft.

Auf den Vereinsversammlungen wird über Beschlüsse abgestimmt, die beispielsweise die Aufnahme von Neumitgliedern betreffen können. Zudem hat die Vereinsversammlung nach dem Vereinsrecht in der Schweiz die Macht, den Vorstand und andere Organe abzuberufen. Für jeden Beschluss ist auf Vereinsversammlungen die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Das Vereinsrecht in der Schweiz schreibt jedem Mitglied dieselben Rechte zu.

Nicht vorgeschrieben im Vereinsrecht in der Schweiz sind die Vorschriften zur Aufnahme neuer Mitglieder. So kann die Aufnahme neuer Mitglieder auf bestimmte Zeitpunkte oder Zeiträume des Jahres beschränkt sein. Eine solche Regelung ist in den Statuten festzuhalten. Zudem ist es möglich, die Verantwortung für die Aufnahme neuer Mitglieder an den Vorstand oder an andere Organe zu delegieren.

Gemäss Beschluss auf einer Vereinsversammlung kann der Verein aufgelöst werden. Ausserdem ist eine Auflösung des Vereins durch Behörden bei Verstössen gegen das Vereinsrecht in der Schweiz möglich.

Welche steuerlichen Pflichten gelten beim Vereinsrecht in der Schweiz?

Das Vereinsrecht in der Schweiz schreibt keine steuerlichen Pflichten vor. Steuerliche Pflichten sind stattdessen im Steuerrecht definiert, wobei die Steuersätze von Kanton zu Kanton variieren. Es werden sowohl Steuern auf den Gewinn als auch auf das Kapital eines Vereins erhoben. Kapitalsteuern erheben nur die Kantone, während Gewinnsteuern sowohl vom Bund als auch von den Kantonen erhoben werden. Die Steuerpflicht greift erst bei Überschreitung der Freigrenzen.
  • Der Bund hat eine Freigrenze von 5’000 CHF für die Gewinnsteuer.
  • Sollte der Verein einen ideellen Zweck haben, so beträgt die Freigrenze für die Gewinnsteuer 20’000 CHF.
  • In einigen Kantonen gibt es keine Freigrenzen für die Gewinnsteuer, sodass dort, unabhängig von der Höhe des Gewinns, die individuellen Steuersätze greifen. Ist eine Freigrenze für die Gewinnsteuer vorhanden, so beträgt sie bei den Kantonen 5’000 bis 20’000 CHF.
  • Darüber hinaus gilt in den Kantonen eine Freigrenze zwischen 50’000 und 100’000 CHF für die Kapitalsteuer.
In gewissen Fällen ist es für Vereine möglich, sich von der Pflicht zur Zahlung von Gewinn- und Kapitalsteuern befreien zu lassen. Näheres dazu erfährst Du in unserem Blogbeitrag «Muss ein Verein Steuern zahlen?». Unabhängig von einer eventuellen Steuerbefreiung sind Vereine stets von der Mehrwertsteuerpflicht betroffen.

Unterstützung bei der Einhaltung des Vereinsrechts in der Schweiz

Die Vorschriften des Vereinsrechts in der Schweiz sind nur die eine Seite der Medaille. Zusätzlich zum Vereinsrecht gelten für Vereine unter anderem die Pflichten aus dem Schweizer Steuerrecht sowie die Vorschriften der einzelnen Kantone. Die Buchhaltung und die Lohn- sowie Personaladministration sind erfahrungsgemäss die Bestandteile der Vereinsarbeit, die den grössten Aufwand erfordern und bei Unstimmigkeiten zu harten Sanktionen führen können.

Als Experten für Vereinsbuchhaltung führen wir von redmin kontinuierlich die Finanzbuchhaltung für Vereine, die gemäss dem Vereinsrecht in der Schweiz verpflichtend ist. Darüber hinaus bieten wir weitere massgeschneiderte Services an, wie beispielsweise die Erstellung der Steuererklärung und des Jahresabschlusses in Kombination mit der Buchführung. Dabei digitalisieren wir die Buchhaltung mittels professioneller Buchhaltungsprogramme unserer Partner, wie etwa Abacus, sowie auf Wunsch weitere Prozesse in der Verwaltung des Vereins mit dem Programm Fairgate. Auch für die Lohn- und Personaladministration sind wir der richtige Ansprechpartner.

Geh konform mit dem Vereinsrecht in der Schweiz und lass Dich als Vorstand oder anderes Organ bei Deiner Arbeit entlasten. Buche einen Termin auf unserer Kontaktseite, damit wir von redmin Dich beraten und unterstützen können.