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Steuererklärung und Buchführung für Vereine

Vereine sind, sofern sie keiner Steuerbefreiung unterliegen, zum Einreichen einer Steuererklärung verpflichtet. Die Steuererklärung für Vereine dient als Bemessungsgrundlage für die Höhe der vom Bund und dem zuständigen Kanton erhobenen Steuern. Alle Vereine sind überdies zur Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, jedoch nur einige zur Erstellung einer Bilanz und Erfolgsrechnung.

Als Buchhalter für Vereine haben wir bei redmin jahrelange Erfahrungen und breite Expertise in Bezug auf Jahresabschlüsse und Steuererklärungen gesammelt. Die wichtigsten Informationen zum Jahresabschluss und zur Steuererklärung für Vereine teilen wir in diesem Beitrag mit.

Wann greifen die Pflichten zum Jahresabschluss und zur Steuererklärung für Vereine?

Artikel 957 des Obligationenrechts besagt, dass juristische Personen, zu denen unter anderem Vereine gehören, zur Buchführung und Rechnungslegung gemäss den Bestimmungen des Obligationenrechts verpflichtet sind. Eine Ausnahme gilt für Vereine, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.

Von der Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister sind jene Vereine befreit, die keinem wirtschaftlichen Zweck folgen. Mehr dazu ist in unserem Blogbeitrag über das Vereinsrecht in der Schweiz zu erfahren. Alle anderen Vereine müssen sich in das Handelsregister eintragen und einen Jahresabschluss einreichen. Dieser muss unter anderem eine Bilanz, eine Erfolgsrechnung und einen Anhang enthalten.

Auch wenn ein Verein keinen kaufmännischen Jahresabschluss anfertigen muss, so muss er über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen. Dies dient als Grundlage für die Steuererklärung für Vereine. Die ordentliche Steuererklärung für Vereine ist immer dann Pflicht, wenn ein Verein nicht als gemeinnützig eingestuft ist und demnach über keine Steuerbefreiung verfügt.

Keine Steuererklärung für Vereine unter den folgenden Bedingungen

Immer dann, wenn Vereine einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck oder gesamtschweizerischen Kultuszwecken folgen, werden sie unter Umständen als gemeinnützig eingestuft und können eine Steuerbefreiung beantragen. Wird der Antrag angenommen, entfällt die Pflicht zur Zahlung der Gewinn- und Kapitalsteuer. Folglich ist das Einreichen einer ordentlichen Steuererklärung für Vereine keine Pflicht mehr. Dennoch ist in regelmässigen Abständen ein vereinfachtes Formular einzureichen. Ausgeschlossen von der Befreiung ist die Mehrwertsteuererklärung: Da gemeinnützige Vereine mehrwertsteuerpflichtig sein können, ist bei Überschreiten der Freigrenze von 250‘000 CHF das Einreichen der Mehrwertsteuererklärung verpflichtend.

Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, ist ein Gesuch beim zuständigen kantonalen Steueramt erforderlich. Dabei ist nicht nur nachzuweisen, dass der Verein einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck oder gesamtschweizerischen Kultuszwecken folgt. Es ist überdies zu belegen, dass die Mittel des Vereins unwiderruflich zu diesem Zweck eingesetzt werden. Darüber hinaus muss der Vorstand des Vereins ehrenamtlich arbeiten.

Mehr Informationen zur Steuerbefreiung für Vereine und Details dazu, wann Vereine Steuern zahlen müssen, erwarten Dich in unserem Blogbeitrag «Muss ein Verein Steuern zahlen?». Im Folgenden gehen wir explizit auf die Steuererklärung für Vereine ein und erläutern, wie wir als Buchhalter und Treuhänder bei der Steuererklärung Hilfe für Vereine bieten können.

Buchführung und Vereinsteuererklärung im Komplett-Service

Wir bei redmin erstellen die Steuererklärung für Vereine nur im Zusammenhang mit der Buchführung. Bei diesem Komplett-Service legen wir mit einer gewissenhaften, sorgfältigen und effizienten Vereinsbuchhaltung gemäss sämtlichen geltenden Vorschriften den Grundstein für eine einwandfreie Steuererklärung für Vereine. Wir bündeln dabei betriebswirtschaftliches, rechtswissenschaftliches und technologisches Know-how, um effiziente und moderne Arbeitsprozesse sicherzustellen. Gern erstellen wir für Vereine ausserdem den Jahresabschluss im Zusammenhang mit der Buchführung.

Der Grund, weswegen wir den Jahresabschluss und die Steuererklärung für Vereine nur im Komplett-Service mit der Buchführung anbieten, besteht in der grösseren Effizienz der Arbeit. Oft haben wir die Erfahrung gemacht, dass eine mangelhafte Buchführung die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung für Vereine erschwert. Für eine einwandfreie Steuererklärung ist eine professionelle Buchführung daher unerlässlich.

Vertraue bei der Buchhaltung und bei der Steuererklärung für Vereine auf die Unterstützung unserer Experten und profitiere dabei von maximaler Transparenz und Sorgfalt. Als erfahrene KMU-Treuhand und Ansprechpartner für die Vereinsbuchhaltung arbeiten wir mit modernen Buchhaltungsprogrammen wie Abacus. Durch die von uns und mit uns genutzte Software unserer Partner hast Du permanent einen Einblick in unsere buchhalterische und sonstige Vereinsarbeit (zum Beispiel Lohn- und Personaladministration). Mit der Vereinssoftware Fairgate lässt sich zudem die Mitgliederverwaltung des Vereins vereinfachen und bequem via Schnittstelle mit der Abacus-Buchhaltung verbinden.

Steuererklärung für Vereine delegieren und Aufwand ersparen

Angesichts der hohen Anforderungen des Schweizer Steuerrechts und der individuellen gesetzlichen Vorschriften in den Kantonen stellt die Steuererklärung Vereine oftmals vor Herausforderungen, die sich umgehen lassen. Durch die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters mit der Buchführung, dem Jahresabschluss und der Steuererklärung für Vereine erlangen die Organe des Vereins mehr Freiräume für ihre Kernaufgaben im Verein.

Du suchst nach Unterstützung bei der Vereinsteuererklärung? Dann buche unseren Rundum-Service für die Buchhaltung in Deinem Verein und profitiere dann davon, dass wir von redmin auch die Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Dich anfertigen. Auf unserer Kontaktseite erhältst Du einen Termin.