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Wann muss der Jahresabschluss meiner Unternehmung erstellt sein?

Es gibt verschiedene Faktoren, welche definieren, zu welchem Zeitpunkt der Jahresabschluss fertiggestellt werden muss. Diese stellen wir dir im vorliegenden Blogbeitrag näher vor:

  • Generalversammlung:
    Abhängig von der gewählten Gesellschaftsform muss eine Generalversammlung durchgeführt werden. Juristische Personen, wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) müssen eine ordentliche (jährliche) Generalversammlung (GV) durchführen. Diese muss von Gesetzes wegen innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt werden. Reicht das Geschäftsjahr deiner Unternehmung von Januar bis Dezember, so muss die GV bis und mit spätestens Ende Juni durchgeführt werden (Art. 699 OR). Entsprechend frühzeitig muss der Jahresabschluss erstellt sein, denn bereits 20 Tage vor der GV muss den Aktionärinnen und Aktionären der Geschäftsbericht und die Revisionsberichte zugänglich gemacht werden (Art. 699 a). Daraus lässt sich wiederum schliessen, dass der Jahresabschluss mit der Revision koordiniert werden muss, damit diese ebenfalls rechtzeitig durchgeführt werden kann.

  • Steuererklärung:
    Eine weitere Frist besteht in der Abgabe der Steuererklärung. Abhängig vom Kanton, muss die Steuererklärung der Unternehmung bis Ende Juni oder bis Ende September eingereicht werden. Eine einmalige Verlängerung ist jedoch meist kein Problem.

  • Interne Fristen:
    Neben den vorangehenden externen Fristen, gibt es auch interne Fristen. Der Jahresabschluss wird meist auch als Kontroll- und Steuerungstool verwendet. Die verantwortlichen Personen innerhalb der Unternehmung, wie zum Beispiel der Geschäftsführer oder der CFO wünschen sich den Jahresabschluss deshalb meist so früh wie möglich. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass nur Ereignisse bis zum Abschluss berücksichtigt werden können. Wird der Abschluss anfangs Januar durchgeführt, so kann es sein, dass erst im Verlauf von Januar bestimmte Rechnungen kommen, die noch das alte Geschäftsjahr betreffen und somit nicht mehr berücksichtigt werden können.

Es lässt sich festhalten, dass die Terminierung des Jahresabschlusses jeweils individuell zu erfolgen hat und abhängig von unterschiedlichen Faktoren ist. Hast du Fragen zum Jahresabschluss? Dann kontaktiere uns jetzt: https://redmin.ch/kontakt/