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Checkliste Jahresabschluss – Wie du richtig Bilanz ziehst!

Der Jahresabschluss ist Pflicht für alle Unternehmungen. Wie dieser auszusehen hat, wird mehr oder weniger vom Gesetz vorgegeben. Aus dem Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 957 OR) geht hervor, dass mit einigen Ausnahmen sämtliche Unternehmungen einen Jahresabschluss nach kaufmännischen Vorschriften erstellen müssen. Einen “vereinfachten Jahresabschluss» (auch als Milchbüechli-Rechnung bezeichnet)  reicht hingegen bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500’000 Umsatzerlös sowie bei Vereinen und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister einzutragen, aus. Die nachfolgende Checkliste bezieht sich auf den kaufmännischen Jahresabschluss:

 

  • Einrichtung der Buchhaltungssoftware und Prüfung der Einstellungen:
    Generell empfiehlt es sich, eine Online-Buchhaltungssoftware zu verwenden. Dies hat den Vorteil, dass bei Bedarf auch Fachpersonen, wie z.B. Treuhänder zur Nutzung eingeladen werden können. Dies ermöglicht eine webbasierte und digitale Zusammenarbeit zwischen dem Unternehmen und dem Treuhänder. 
  • Verbuchungen durchführen & abschliessen:
    Sofern noch keine Verbuchung durchgeführt wurde, sollte dies nun nachgeholt werden. Es sollten alle Kundenrechnungen, Lieferantenrechnungen und sonstige Buchungen im System erfasst werden. 
  • Belegkontrolle:
    Zusätzlich sollte überprüft werden, ob sämtliche Belege (Rechnungen, Quittungen und sonstige wichtige Dokumente) vorhanden sind. Es empfiehlt sich, diese gleich bei der Verbuchung digital abzulegen. Die meisten Online-Buchhaltungssoftwares, wie z.B. Bexio, Swiss21.org und Abacus haben die Möglichkeit, für jede Buchung online Belege zu hinterlegen. Dies hat den Vorteil, dass die Belege rasch wieder aufgefunden werden können.
  • Kontenkontrolle durchführen:
    Die Verbuchung auf die einzelnen Bilanz- und Erfolgskonten sollte überprüft werden. Für diese Kontrolle eignet sich die Verwendung der einzelnen Kontenblätter. In diesem Zuge sollte ebenfalls ein Saldo-Abgleich der Bankkonten durchgeführt werden. Ebenfalls sollten die OP-Listen der Kunden- und Lieferantenrechnungen mit den Buchhaltungskonten abgeglichen werden, damit diese übereinstimmen. 
  • Buchungen im Zuge des Jahresabschlusses durchführen:
    • Kursausgleich durchführen (sofern Bankkonten mit unterschiedlichen Währungen vorliegen)
    • Debitorenverluste und Delkredere verbuchen
    • Abschreibungen tätigen
    • Zeitliche Abgrenzungen buchen, damit die Geschäftsvorfälle Perioden bereinigt werden.
    • Allfällige Rückstellungen prüfen und verbuchen.

 

  • Erfolgsverbuchung durchführen:
    Der Jahresgewinn oder -verlust muss verbucht werden.
    Liegt ein Jahresgewinn vor, lautet die Buchung wie folgt:
    Jahreserfolg (Erfolgsrechnung, Konto 9200) / Jahreserfolg (Bilanz, Konto 2979)
    Liegt ein Jahresverlust vor, lautet die Buchung wie folgt:
    Jahreserfolg (Bilanz, Konto 2979) / Jahreserfolg (Erfolgsrechnung, Konto 9200)
    Anschliessend wird das Jahresendergebnis sowohl in der Bilanz als auch in der Erfolgsrechnung korrekt ausgewiesen. 
  • MWST-Jahresabstimmung durchführen (sofern die Unternehmung MWST-pflichtig ist):
    Zum Schluss sollten die eingereichten MWST-Abrechnungen nochmals mit der Buchhaltung abgeglichen werden. Allfällige Korrekturen können mit dem Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingereicht werden.
  • Schliessung des Geschäftsjahres:
    Wenn keine Korrekturen mehr durchgeführt werden müssen, sollte das Geschäftsjahr endgültig geschlossen werden. Somit sind keine Buchungen mehr auf die Bilanz- und Erfolgskonten möglich und der Jahresabschluss kann nicht versehentlich angepasst werden.

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