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Änderung der Vereinsstatuten – Welche Hürden bestehen?

Änderung der Vereinsstatuten

Als Gründungsvoraussetzung für Vereine haben die Statuten eine wichtige Funktion im Verein. Von der Höhe des Mitgliedsbeitrages bis zur Vergütung des Vorstandes, die Statuten regeln allerlei Dinge zur Organisation des Vereins. Oft kommt daher die Frage auf, welche Bereiche überhaupt in den Statuten geregelt werden darf?

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen sind Vereine in ihrer Organisation und Bestehen mehr oder weniger frei. Aus diesem Grund können sie auch selbstständig entscheiden, welche Dinge durch die Statuten geregelt werden. Das Gesetz sagt einzig, dass die Statuten schriftlich verfasst werden und über den Zweck, die Mittel sowie die Organisation Aufschluss geben müssen. Erfahrungsgemäss empfiehlt es sich, die Statuten möglichst kompakt und übersichtlich zu gestalten. Statuten, welche zu umfassend sind, führen zu vielen Abstimmungen an der Vereinsversammlung und erschweren teilweise auch Entscheide im Vorstand.Ist eine Angelegenheit bereits in den Statuten geregelt, muss die Vereinsversammlung über eine Änderung entscheiden. Als höchstes Organ im Verein ist diese für sämtliche Ergänzungen und Änderungen der Statuten verantwortlich. Neben dem Vorstand haben auch Vereinsmitglieder die Möglichkeit eine solche Vereinsversammlung einzuberufen. Voraussetzung dafür ist, dass dies von ⅕ aller Mitglieder verlangt wird. Dabei ist die reguläre (jährliche) Versammlung von der ausserordentlichen Vereinsversammlung zu unterscheiden. Letztere steht dann an, wenn dringend Beschlüsse getätigt werden müssen. Unabhängig von der Art der Vereinsversammlung, werden die Vorschläge zur Änderung der Statuten in der Regel als Traktandum erfasst und zusammen mit der Einladung versendet.

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen sind Vereine in ihrer Organisation und Bestehen mehr oder weniger frei. Aus diesem Grund können sie auch selbstständig entscheiden, welche Dinge durch die Statuten geregelt werden. Das Gesetz sagt einzig, dass die Statuten schriftlich verfasst werden und über den Zweck, die Mittel sowie die Organisation Aufschluss geben müssen. Erfahrungsgemäss empfiehlt es sich, die Statuten möglichst kompakt und übersichtlich zu gestalten. Statuten, welche zu umfassend sind, führen zu vielen Abstimmungen an der Vereinsversammlung und erschweren teilweise auch Entscheide im Vorstand.Ist eine Angelegenheit bereits in den Statuten geregelt, muss die Vereinsversammlung über eine Änderung entscheiden. Als höchstes Organ im Verein ist diese für sämtliche Ergänzungen und Änderungen der Statuten verantwortlich. Neben dem Vorstand haben auch Vereinsmitglieder die Möglichkeit eine solche Vereinsversammlung einzuberufen. Voraussetzung dafür ist, dass dies von ⅕ aller Mitglieder verlangt wird. Dabei ist die reguläre (jährliche) Versammlung von der ausserordentlichen Vereinsversammlung zu unterscheiden. Letztere steht dann an, wenn dringend Beschlüsse getätigt werden müssen. Unabhängig von der Art der Vereinsversammlung, werden die Vorschläge zur Änderung der Statuten in der Regel als Traktandum erfasst und zusammen mit der Einladung versendet.

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