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Jahresabschluss 2026: 7 Tipps zur Vorbereitung und Steueroptimierung für KMU in der Schweiz

Tim Buchmeier

Tim Buchmeier
Geschäftsführer
MBA in Financial Controlling // BSc in Business Law (Schwerpunkt Steuerrecht)

Das Geschäftsjahr 2026 neigt sich dem Ende zu. Der Jahresabschluss ist für Schweizer KMU weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, kann unnötige Kosten erkennen, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten prüfen und gleichzeitig die Grundlage für bessere unternehmerische Entscheidungen schaffen.

Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen fehlt im Tagesgeschäft jedoch häufig die Zeit, sich rechtzeitig mit dem Jahresabschluss auseinanderzusetzen. Viele Fragen tauchen erst auf, wenn die Buchhaltung bereits abgeschlossen werden soll.

Wir zeigen dir sieben praktische Tipps, mit denen du den Jahresabschluss 2026 effizient vorbereiten und mögliche finanzielle Vorteile nutzen kannst.

1. Laufende Kosten überprüfen und unnötige Ausgaben reduzieren

Der Jahresabschluss ist eine gute Gelegenheit, die Kostenstruktur deines Unternehmens kritisch zu hinterfragen.

Gerade bei wachsenden Dienstleistungsunternehmen sammeln sich im Laufe der Zeit verschiedene wiederkehrende Ausgaben an: Software-Abonnemente, zusätzliche Benutzerlizenzen, Cloud-Dienstleistungen, Versicherungen oder externe Services.

Einzelne Positionen fallen oft kaum auf. In der Summe können sie jedoch erhebliche Kosten verursachen.

Unser Tipp: Analysiere die wiederkehrenden Kosten anhand deiner Buchhaltung. Prüfe insbesondere, welche Leistungen tatsächlich genutzt werden und ob sich Verträge oder Lizenzmodelle optimieren lassen. Verwende hierfür die Kontenblätter deiner Buchhaltung.

Eine gut strukturierte Buchhaltung hilft dabei, solche Kostenentwicklungen überhaupt erst sichtbar zu machen.

2. Abschreibungen und Anlagevermögen überprüfen

Computer, Büroeinrichtungen, Fahrzeuge oder andere geschäftlich genutzte Anlagen verlieren mit der Zeit an Wert.

Dieser Wertverlust wird in der Buchhaltung über Abschreibungen berücksichtigt.

Im Rahmen des Jahresabschlusses lohnt es sich, das Anlageverzeichnis zu überprüfen und zu beurteilen, ob die vorgenommenen Abschreibungen angemessen sind.

Dabei können auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Wir empfehlen hierzu die entsprechenden Informationen der Kantonalen Steuerverwaltung als auch die Merkblätter der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu prüfen.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat IT-Anlagen mit einem Buchwert von CHF 20’000.

Bei einer zulässigen degressiven Abschreibung von beispielsweise 40 % auf dem Buchwert ergibt sich ein Abschreibungsaufwand von CHF 8’000.

Dieser reduziert das buchhalterische Ergebnis und – sofern steuerlich anerkannt – auch den steuerbaren Gewinn.

Wichtig ist, dass Abschreibungen den handelsrechtlichen Vorgaben entsprechen und die steuerlich zulässigen Methoden und Ansätze berücksichtigt werden.

Je nach Anlagekategorie und Kanton können unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen.

Unser Tipp: Überprüfe das Anlageverzeichnis gemeinsam mit deinem Treuhänder. So stellst du sicher, dass bestehende Anlagen korrekt bewertet und zulässige Abschreibungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

3. Rückstellungen und zeitliche Abgrenzungen richtig berücksichtigen

Nicht sämtliche Kosten, die ein Geschäftsjahr betreffen, werden auch im gleichen Jahr bezahlt.

Beispielsweise können zum Jahresende noch Verpflichtungen ausstehen oder bereits entstandene Aufwände noch nicht in Rechnung gestellt worden sein.

Hier kommen zeitliche Abgrenzungen und gegebenenfalls Rückstellungen ins Spiel.

Typische Beispiele sind:

  • Noch nicht eingegangene Rechnungen für bereits bezogene Leistungen
  • Ausstehende Ferien- und Überstundenguthaben
  • Verpflichtungen aus laufenden Rechtsstreitigkeiten
  • Bestehende Garantieverpflichtungen

Die korrekte Berücksichtigung solcher Sachverhalte ist wichtig, damit der Jahresabschluss die wirtschaftliche Situation möglichst zutreffend abbildet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können entsprechende Aufwände auch steuerlich berücksichtigt werden.

Wichtig: Nicht jede handelsrechtlich zulässige Rückstellung wird automatisch steuerlich anerkannt. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die anwendbaren steuerrechtlichen Vorgaben.

Unser Tipp: Besprich besondere Risiken und noch offene Verpflichtungen rechtzeitig mit deinem Treuhänder. Häufig sind solche Informationen nicht unmittelbar aus der laufenden Buchhaltung ersichtlich.

4. Offene Forderungen kritisch beurteilen

Ein hoher Umsatz ist erfreulich. Entscheidend ist jedoch auch, dass die gestellten Rechnungen tatsächlich bezahlt werden.

Deshalb sollte die Debitorenliste vor dem Jahresabschluss sorgfältig überprüft werden.

Welche Rechnungen sind noch offen? Gibt es überfällige Forderungen? Bestehen konkrete Hinweise darauf, dass einzelne Kunden nicht mehr vollständig bezahlen können?

Solche Fragen sind nicht nur für die Liquidität relevant, sondern auch für die korrekte Bewertung der Forderungen in der Bilanz.

Ein Beispiel:

Ein Unternehmen hat eine offene Kundenforderung von CHF 15’000.

Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Kunden ist davon auszugehen, dass lediglich CHF 5’000 einbringlich sind.

In diesem Fall ist eine Wertberichtigung zu prüfen, damit die Forderung nicht mit einem zu hohen Wert in der Bilanz ausgewiesen wird.

Eine sachlich begründete Wertberichtigung kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch steuerliche Auswirkungen haben.

Unser Tipp: Warte nicht bis zum Jahresabschluss, um offene Forderungen zu kontrollieren. Ein systematisches Debitorenmanagement verbessert die Liquidität und reduziert das Risiko von Forderungsverlusten.

5. Geplante Investitionen auch steuerlich beurteilen

Gegen Jahresende stellt sich häufig die Frage, ob grössere Anschaffungen noch im laufenden Geschäftsjahr getätigt werden sollten.

Dabei wird oft argumentiert, dass sich mit Investitionen Steuern sparen lassen.

Das ist grundsätzlich möglich – allerdings nicht in jedem Fall und nicht unbedingt im erwarteten Umfang.

Denn der Kauf einer Anlage führt nicht automatisch dazu, dass der gesamte Anschaffungsbetrag unmittelbar als Aufwand berücksichtigt werden kann.

Je nach Art der Investition muss diese aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Ein Unternehmen plant eine neue IT-Infrastruktur für CHF 20’000.

Angenommen, im Anschaffungsjahr ist eine Abschreibung von CHF 8’000 zulässig und der massgebende Grenzsteuersatz beträgt 15 %.

Dann ergibt sich daraus eine rechnerische Steuerentlastung von CHF 1’200.

Demgegenüber steht eine Investition von CHF 20’000.

Die Steuerersparnis allein rechtfertigt die Anschaffung also nicht.

Entscheidend ist, ob die Investition betrieblich sinnvoll ist, einen wirtschaftlichen Mehrwert bietet und zur Liquiditätsplanung passt.

Unser Tipp: Beurteile grössere Investitionen immer aus einer gesamtheitlichen Perspektive: betrieblicher Nutzen, Finanzierung, Liquidität und steuerliche Auswirkungen.

6. Lohnbuchhaltung und Mehrwertsteuer abstimmen

Neben der Finanzbuchhaltung sollten auch die angrenzenden Bereiche rechtzeitig überprüft werden.

Insbesondere die Lohnbuchhaltung und die Mehrwertsteuer können beim Jahresabschluss zusätzliche Abstimmungsarbeiten verursachen.

Bei der Lohnbuchhaltung lohnt es sich beispielsweise zu prüfen:

  • Stimmen die verbuchten Lohnaufwände mit der Lohnbuchhaltung überein?
  • Sind Sozialversicherungsbeiträge und entsprechende Verpflichtungen korrekt erfasst?
  • Sind Ferien- und Überstundenguthaben angemessen berücksichtigt?
  • Sind die erforderlichen Jahresmeldungen und Lohnausweise vorbereitet?

Bei der Mehrwertsteuer stehen insbesondere folgende Fragen im Vordergrund:

  • Stimmen die deklarierten Umsätze und Vorsteuerabzüge mit der Buchhaltung überein?
  • Wurden Vorsteuern korrekt berücksichtigt?
  • Sind notwendige Korrekturen oder Privatanteile erfasst?
  • Wurden die erforderlichen Abstimmungen vorgenommen?

Die MWST-Jahresabstimmung ist gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Gerade bei der MWST können unerkannte Fehler zu nachträglichen Korrekturen und zusätzlichen Kosten führen.

Unser Tipp: Eine laufend abgestimmte Buchhaltung reduziert den Aufwand beim Jahresabschluss erheblich. Werden Differenzen erst Monate später entdeckt, ist die Klärung häufig deutlich aufwendiger.

7. Den Jahresabschluss frühzeitig und digital vorbereiten

Einer der grössten Effizienzhebel liegt häufig nicht in einer einzelnen Buchung, sondern in der Organisation des gesamten Abschlussprozesses.

Wenn Belege fehlen, Konten nicht abgestimmt sind oder Informationen mehrfach eingefordert werden müssen, verursacht das unnötigen Aufwand.

Mit einer strukturierten Vorbereitung lässt sich dieser Aufwand reduzieren.

Unsere Checkliste für einen effizienteren Jahresabschluss:

  • Sämtliche Geschäftsvorfälle des Jahres sind erfasst.
  • Bankkonten und weitere wesentliche Bilanzpositionen sind abgestimmt.
  • Offene Debitoren und Kreditoren wurden überprüft.
  • Das Anlageverzeichnis ist aktuell.
  • Wesentliche Abgrenzungen und Rückstellungen sind geklärt.
  • Die Lohnbuchhaltung ist mit der Finanzbuchhaltung abgestimmt.
  • Die erforderlichen MWST-Abstimmungen sind vorbereitet.
  • Relevante Verträge und ergänzende Unterlagen liegen vor.
  • Offene Fragen wurden mit dem Treuhänder besprochen.

 

Bei redmin setzen wir auf digitale Prozesse, klare Verantwortlichkeiten und eine möglichst laufend abgestimmte Buchhaltung.

So können wir viele Abschlussarbeiten bereits während des Jahres vorbereiten und den manuellen Aufwand zum Jahresende reduzieren.

Wann solltest du mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses beginnen?

Idealerweise nicht erst nach dem Bilanzstichtag.

Gerade steuerliche und finanzielle Entscheidungen sollten frühzeitig beurteilt werden.

Vor dem Jahresende: Investitionen, Kostenstrukturen, besondere Risiken und mögliche Optimierungsmassnahmen überprüfen.

Zum Bilanzstichtag: Vollständigkeit der Geschäftsvorfälle, Bewertungen und notwendige Abgrenzungen sicherstellen.

Nach dem Jahresende: Abschlussbuchungen vornehmen, Konten abstimmen, Jahresrechnung erstellen und Ergebnisse analysieren.

Wer diese Arbeiten systematisch plant, vermeidet unnötigen Zeitdruck und schafft bessere Voraussetzungen für einen effizienten Abschluss.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss bei Schweizer KMU

Wann muss der Jahresabschluss erstellt werden?

Für Schweizer Aktiengesellschaften und GmbHs mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr muss die ordentliche Generalversammlung beziehungsweise Gesellschafterversammlung grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende stattfinden. Die Jahresrechnung muss entsprechend rechtzeitig vorbereitet werden. Individuelle Fristen für Steuererklärungen und weitere Meldungen sind separat zu beachten.

Sollte ein Unternehmen vor Jahresende noch investieren, um Steuern zu sparen?

Nicht allein aus steuerlichen Gründen. Eine Investition sollte primär einen betrieblichen Nutzen bieten und finanziell tragbar sein. Die mögliche Steuerentlastung ist ein zusätzlicher Faktor, aber kein ausreichender Grund für eine Anschaffung.

Wie kann ein KMU beim Jahresabschluss Steuern sparen?

Mögliche Optimierungsmöglichkeiten bestehen unter anderem bei zulässigen Abschreibungen, sachlich begründeten Rückstellungen und Wertberichtigungen sowie bei der steuerlich sinnvollen Planung von Investitionen.

Welche Massnahmen tatsächlich sinnvoll und steuerlich anerkannt sind, hängt von der konkreten Situation des Unternehmens ab.

Welche Unterlagen benötigt der Treuhänder für den Jahresabschluss?

Das hängt von der Unternehmensgrösse und der Organisation der Buchhaltung ab. Typischerweise werden vollständige Buchhaltungsunterlagen, Bankauszüge, offene Debitoren und Kreditoren, das Anlageverzeichnis, Lohnunterlagen sowie Informationen zu besonderen Geschäftsvorfällen benötigt.

Bei einer vollständig digitalen Buchhaltung stehen viele dieser Informationen bereits laufend zur Verfügung.

Fazit: Ein guter Jahresabschluss schafft mehr als steuerliche Vorteile

Ein professioneller Jahresabschluss dient nicht nur dazu, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Er bietet auch die Gelegenheit, die finanzielle Situation des Unternehmens zu überprüfen, unnötige Kosten zu erkennen und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu nutzen.

Noch grösser wird der Mehrwert, wenn diese Themen nicht nur einmal jährlich, sondern laufend berücksichtigt werden.

Denn aktuelle Finanzzahlen, effiziente Prozesse und eine vorausschauende Planung schaffen die Grundlage für fundierte unternehmerische Entscheidungen.

Jahresabschluss mit Mehrwert – gemeinsam mit redmin

Bei redmin verbinden wir klassische Treuhanddienstleistungen mit digitalen Prozessen und persönlicher Beratung.

Wir unterstützen Schweizer KMU bei der laufenden Buchhaltung, der Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Planung. Dabei hinterfragen wir bestehende Abläufe, zeigen Optimierungsmöglichkeiten auf und denken auch über den eigentlichen Jahresabschluss hinaus mit.

Du möchtest deinen Jahresabschluss effizient vorbereiten und mögliche Optimierungspotenziale nutzen?

Gerne besprechen wir in einer unverbindlichen Erstberatung, wie wir dich und dein Unternehmen unterstützen können.