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Bezugsteuer: Was sie bedeutet und warum sie dich teuer zu stehen kommen kann.

Tim Buchmeier

Tim Buchmeier
Geschäftsführer
MBA in Financial Controlling // BSc in Business Law (Schwerpunkt Steuerrecht)

Bei neuen Kundinnen und Kunden stellen wir häufig fest, dass die Bezugsteuer für viele ein unbekannter Begriff innerhalb der ganzen MWST-Thematik ist. Dabei betrifft sie nahezu jedes Unternehmen in der Schweiz, das Dienstleistungen oder Software aus dem Ausland bezieht – unabhängig von Grösse oder Branche. In diesem Beitrag erfährst du, was die Bezugsteuer ist, wann sie anfällt und warum eine falsche Abrechnung schnell zu Mehrkosten führen kann.

Was ist die Bezugsteuer?

Die Bezugsteuer greift immer dann, wenn ein Unternehmen in der Schweiz Leistungen aus dem Ausland bezieht, auf denen keine Schweizer Mehrwertsteuer ausgewiesen ist.

Hintergrund: Unternehmen mit Sitz im Ausland sind unter gewissen Bedingungen nicht verpflichtet, sich in der Schweiz für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Erbringen sie Dienstleistungen an Schweizer Unternehmen, wird auf ihren Rechnungen deshalb keine Schweizer MWST ausgewiesen.

In solchen Fällen muss das Schweizer Unternehmen selbst prüfen, ob es Bezugsteuer abrechnen muss. Entscheidend ist dabei, ob auf der Rechnung der ausländischen Firma eine Schweizer MWST-Nummer angegeben ist.

Welche Leistungen unterliegen der Bezugsteuer?

Die Bezugsteuer betrifft in erster Linie Dienstleistungen, die dem sogenannten Empfängerortsprinzip unterliegen. Das heisst: Der Ort der Leistungserbringung liegt dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat – also in der Schweiz.

Typische Beispiele:

  • Lizenzen und Software-Abonnemente (z. B. Microsoft, Adobe, Google Workspace)
  • Werbedienstleistungen und Online-Ads (z. B. Google Ads, Meta, LinkedIn)
  • Beratungsleistungen, Rechts- oder Treuhanddienstleistungen
  • Vermögensverwaltungs- und IT-Dienstleistungen

Daneben unterliegen auch folgende Leistungen der Bezugsteuer:

  • Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert (z. B. digitaler Content auf USB-Sticks oder Datenträgern)
  • Lieferung unbeweglicher Gegenstände aus dem Ausland
  • Lieferung von Elektrizität, Gas oder Fernwärme über die Landesgrenze hinweg

Abrechnung der Bezugsteuer – warum die Abrechnungsart entscheidend ist

Wie die Bezugsteuer abgerechnet wird, hängt davon ab, ob dein Unternehmen die effektive Methode oder die Saldosteuersatzmethode anwendet.

Effektive Abrechnung

Bei der effektiven Methode wird die Bezugsteuer in der MWST-Abrechnung deklariert und kann im selben Schritt wieder als Vorsteuer abgezogen werden. Somit handelt es sich – sofern korrekt verbucht – um ein Nullsummenspiel.

Saldosteuersatzmethode

Anders verhält es sich bei der Saldosteuersatzmethode. Hier darf auf Bezugsteuern kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

Die Bezugsteuer wird deshalb mit dem regulären Steuersatz von 8,1 % (Stand 2025) deklariert – nicht mit dem reduzierten Saldosteuersatz.

Das bedeutet für dich: Wird die Bezugsteuer übersehen oder falsch behandelt, kann dies zu einer nachträglichen Steuerbelastung führen. Besonders bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode wirkt sich das rasch finanziell aus, da auf Bezugsteuern kein Vorsteuerabzug möglich ist. Fallen regelmässig Leistungen an, die der Bezugsteuer unterliegen – etwa bei laufenden Software-Abonnements oder Werbeschaltungen wie Google Ads –, kann sich dies über das Jahr hinweg zu einer spürbaren Mehrbelastung summieren.

  • Wer seine Buchhaltung sorgfältig führt und die MWST-Pflichten kennt, vermeidet unangenehme Überraschungen – und spart dabei oft erheblich. In der Praxis sehen wir immer wieder, dass der Unterschied zwischen der effektiven Methode und der Saldosteuersatzmethode beträchtlich sein kann. Bei einem neu gegründeten Handelsunternehmen konnten wir rechtzeitig vor der Anmeldung auf die Relevanz der Abrechnungsmethode hinweisen. Die Ersparnis allein im Jahr 2025 beträgt in diesem Beispiel über 30’000 Franken. Solche Fälle zeigen deutlich: Eine fundierte MWST-Beratung zahlt sich schnell aus.
    Tim Buchmeier
    Geschäftsführer & Wirtschaftsjurist

Die Bezugsteuer ist ein oft übersehener, aber zentraler Bestandteil der Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz. Sie betrifft jedes Unternehmen, das Dienstleistungen oder digitale Produkte aus dem Ausland bezieht – und kann insbesondere bei der Saldosteuersatzmethode zu unerwarteten Steuerkosten führen.

Als digital arbeitendes Treuhandunternehmen unterstützen wir KMUs dabei, ihre MWST-Prozesse korrekt und effizient abzuwickeln – damit Themen wie die Bezugsteuer nicht zur Kostenfalle werden.