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Vergütung im Verein – Wann bezahle ich Pauschalspesen und wann Lohn?

Vergütung im Verein

Löhne werden in Vereinen vermehrt Bestandteil der Buchhaltung. Funktionäre, Trainer, Helfer, etc. erhalten eine Entschädigung für ihre Arbeit im Verein. Doch was gilt als Lohn? Muss ich als Verein die Entschädigungen als Lohn deklarieren und diese gegebenenfalls der Ausgleichskasse anmelden und ein AHV-Abzug tätigen? Diesen Themen widmen wir uns in unserem aktuellsten Blog-Beitrag rund um das Vereinsleben.

Grundsatz:
Als Grundsatz gilt auch bei einem Verein: jede Entschädigung, welche nicht als effektive Spesen (gegen Quittung) ausbezahlt wird, muss als Lohn betrachtet werden. Unabhängig ob dies die Auszahlung von J+S-Geldern an die Trainer, Entschädigungen für die geleistete Arbeit von Vorstandsmitgliedern oder ein kleiner Geldbetrag als Dank an die Verantwortlichen des jährlich stattfindenden Turniers betrifft, muss dies jeweils als Lohn betrachtet werden.

Problematik:
Viele Vereine betrachten solche “kleinen” Auslagen als sogenannte “Pauschalspesen”. Pauschalspesen dürfen jedoch nur ausbezahlt werden, sofern ein amtlich beglaubigtes Spesenreglement vorliegt. So gibt es zum Beispiel ein Spesenreglement des FVNWS (Fussballverband Nordwestschweiz), welches allen Mitgliedern des Verbandes die Entschädigung von CHF 2’000.- pro Jahr als Pauschalspesen (zzgl. 20% des übersteigenden Lohnes bis CHF 5’000.-) erlaubt, ohne dass diese Summen als sozialabgabenpflichtig eingestuft werden. Lohn welcher diese Freisumme übersteigt, muss analog zu einem Arbeitsverhältnis der zuständigen Ausgleichskasse deklariert werden.

Unser Tipp:
Überprüfen Sie in Ihrem Verein oder bei Ihrem Verband, ob ein amtlich beglaubigtes Spesenreglement vorliegt. Sofern ein Spesenreglement verfügbar ist, muss dieses zwingend auf den Lohnabrechnungen der Lohnbezüger vermerkt werden, damit die Steuerverwaltung direkt alle Informationen besitzt. Falls kein Spesenreglement vorhanden ist müssen zwingend alle Löhne der Ausgleichskasse angemeldet werden und der AHV-Abzug gemäss Gesetz durchgeführt werden.Benötigen Sie Hilfe bei der Lohnbuchhaltung? Gerne helfen wir Ihnen bei diesem und vielen weiteren Themen rund um das Vereinsleben!