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Neues im 2021: Personaladministration – Vaterschaftsurlaub

Neues im 2021

Seit dem 01. Januar 2021 haben erwerbstätige Väter in den ersten sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Ferien. Dies wurde in der Volksabstimmung vom 27.09.2020 entschieden. Um die Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs sicherzustellen, wurde der EO-Beitragssatz auf 0.5 erhöht. 

Der Urlaub kann sowohl wochen- als auch tageweise erfolgen. Die Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens vor der Geburt, jedoch höchstens 196 Franken. Achtung: Von diesem Maximalbetrag sowie der Zeitdauer ausgenommen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, welche den Arbeitnehmer besser stellen. 

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