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Finanzielle Unternehmensführung – Erfahre mehr über die zentralen Zielprioritäten!

Abhängig von der Unternehmensgrösse bestehen innerhalb einer Unternehmung verschiedene Abteilungen, welche sich konkret mit den Finanzen der Unternehmung auseinandersetzen. Im Bewusstsein, dass es bei Kleinstunternehmen keine strikte Trennung sämtlicher Bereiche vorliegt, fokussiert sich dieser Blogbeitrag auf die Aufgaben des Finanzmanagements sowie des Controllings. Vorab gilt es festzuhalten, dass es keine allgemein akzeptierte Definition von Finanzmanagement gibt. Wir folgen dem Verständnis, dass das Finanzmanagement die oberste Ebene der finanziellen Unternehmensführung darstellt. Das Finanzcontrolling hat im Gegenzug eine Unterstützungsfunktion. Es begleitet das Finanzmanagement und trägt einen erheblichen Teil zur zielorientierten Planung und Steuerung der Unternehmung bei. Unter den Aufgabenbereich des Controllings fallen beispielweise die Sicherung der Daten- und Informationsversorgung, die Gestaltung von Controllingsystemen und die Beratung der Entscheidungsträger.

Im Finanzmanagement wird zwischen verschiedenen Zielprioritäten unterschieden:

  • Rentabilität
  • Liquidität
  • Risikoabwägung
  • Unabhängigkeit

Rentabilität:
Das Ziel bei der Rentabilität liegt in der Sicherung der Ertragskraft aus bestehenden und zukünftigen Ertragspotenzialen sowie die Erreichung einer verhältnismässigen Verzinsung des Kapitals innerhalb der Unternehmung. Die Rentabilität ist einerseits vom Ertrag der Unternehmung abhängig und andererseits vom Kapitaleinsatz der Unternehmung. Da das Kapital (Eigen- und Fremdkapital) eine knappe Ressource darstellt, ist es für die Unternehmung massgebend, mit welchem Mitteleinsatz ein bestimmter Ertrag oder Gewinn erzielt werden kann.

Liquidität:
Als Liquidität wird die Fähigkeit von Unternehmen bezeichnet, den fälligen Zahlungsverpflichtungen in der Höhe als auch in zeitlicher Hinsicht nachzukommen. Sie ist die Voraussetzung für den Fortbestand einer Unternehmung. Wenn die Unternehmung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr rechtzeitig oder gar nicht mehr nachkommen kann, spricht man von Zahlungsunfähigkeit. Abhängig von der Rechtsform kann die Zahlungsunfähigkeit einen Auflösungsgrund darstellen. Dies ist gemäss Art. 77 ZGB beispielsweise beim Verein der Fall. Bei der AG und GmbH ist der Auflösungsgrund bei der Überschuldung gemäss Art. 725 OR gegeben. Daher stellt die Planung und Kontrolle der Liquidität ein wesentliches Mittel des Finanzmanagements dar.

Risikoabwägung:
Die getroffenen und noch zu treffenden Entscheide des Finanzmanagements haben Auswirkungen auf die Zukunft. Sobald die Zukunft in Entscheid einbezogen wird, müssen Annahmen getroffen werden. Da die Annahmen auf das Eintreten oder Nichteintreten von Sachverhalten in der Zukunft basieren, besteht immer eine gewisse Unsicherheit. Dies ist beispielweise bei Investitionsentscheiden der Fall. Überlegt sich eine Unternehmung eine Maschine anzuschaffen, so wird mit einem zukünftigen Mehrwert gerechnet. Dessen Eintritt ist ungewiss. Die Aufnahme von Fremdkapital für die Anschaffung zieht zudem das Risiko mit sich, sich zu hoch verschulden. Letztendlich muss das Finanzmanagement abwägen, wie hoch das Risiko im Verhältnis zum erhofften Mehrwert steht.

Unabhängigkeit:
Sowohl bei der Zuführung von neuem Eigenkapital als auch im Rahmen einer Fremdkapitalfinanzierung bestehen verschiedene Abhängigkeiten. Eigenkapitalgeber haben Informations-, Entscheidungs- und Kontrollrechte. Diese ergeben sich einerseits aus dem Gesetz und andererseits aus Eigeninteressen der Kapitalgeber. Bei der Aufnahme von Fremdkapital bestehen Auswirkungen auf die sogenannte Dispositionsfreiheit. Damit ist die Freiheit bei Unternehmensentscheidungen gemeint. Diese Einschränkung ergibt sich bereits durch eventuelle Kündigungsmöglichkeiten, wodurch ein Restrisiko besteht, dass der Fremdkapitalgeber das Geld vorzeitig wieder abzieht.

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