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Die Frage der Steuerpflicht – Muss mein Verein Steuern bezahlen?

Steuerpflicht

Vereine unterliegen grundsätzlich der allgemeinen Steuerpflicht.
Die Steuern müssen nach Gesetz sowohl auf Gewinn, als auch Kapital entrichtet werden. Weiter unterliegen sie auch der Grundstücksteuer (z.B. bei Inhaberschaft des Vereinslokals durch den Verein). Jedoch nicht alle Vereine sind effektiv von der Steuerpflicht betroffen. So sind Vereine, welche einen ideellen Zweck verfolgen (nicht-wirtschaftlicher Zweck) bis zu einem Gewinn von CHF 20’000.- von der Steuerpflicht befreit. (Kanton Basel-Stadt / Gewinnsteuer) Ohne Betragsgrenze von der Steuerpflicht (Gewinn- und Kapitalsteuer) befreit sind Vereine, welche ausschliesslich öffentliche, gemeinnützige oder religiöse Zwecke verfolgen. Die Definition der Gemeinnützigkeit besagt, dass die Aktivitäten und Aufgaben des Vereines primär der Allgemeinheit zukommen und nicht nur den jeweiligen Vereinsmitgliedern.

Gewinnsteuer
Dabei gilt es festzuhalten, dass nicht alle Einnahmen eines Vereins besteuert werden dürfen. So sind Mitgliederbeiträge (Aktiv- und Passivmitglieder) von der Steuerpflicht befreit uns zählen nicht zum steuerbaren Einkommen eines Vereines. Da diese Beiträge in den meisten Vereinen einen Grossteil der Einnahmen ausmachen, sind bereits nach Abzug der Mitgliederbeiträge die meisten Vereine automatisch von der Steuerpflicht befreit, da ohne Mitgliederbeiträge kein Gewinn erwirtschaftet würde. Auch Subventionen werden analog zu den Mitgliederbeiträgen von der Steuerpflicht ausgenommen. Alle weiteren Einnahmen, wie zum Beispiel aus Grümpeli-Turnieren und anderen Events, unterstehen der Steuerpflicht.​

Kapitalsteuer
Die Kapitalsteuer bei Vereinen bezieht sich auf das Eigenkapital und somit das Reinvermögen des Vereins. Dazu gehören auch Liegenschaften, welche der Verein besitzt (z.B. ein Clubhaus). Die Kapitalsteuer wird einzig von den jeweiligen Kantonen erhoben und es besteht keine Kapitalsteuer durch den Bund. Auch bei der Kapitalsteuer gibt es Freigrenzen, welche durch die Kantone festgelegt wurden. So ist z.B. im Kanton Basel-Stadt bis zur Freigrenze von CHF 50’000.- keine Kapitalsteuer geschuldet, im Kanton Zürich liegt die Freigrenze bei CHF 100’000.- .

Wie muss mein Verein bei der Steuerdeklaration vorgehen?
Bei Vereinen mit einer ideellen Zwecksetzung muss keine Steuererklärung eingereicht werden, wenn der steuerbare Gewinn (exkl. Mitgliederbeiträge, Subventionen, etc.), sowie das steuerbare Kapital unterhalb der jeweiligen Freigrenzen sind. Vereine mit einer wirtschaftlichen Zwecksetzung müssen zwingend eine Steuererklärung einreichen.

Ist mein Verein nun steuerpflichtig?
Diese Frage hängt primär von der Zwecksetzung deines Vereines ab. Verfolgt dein Verein eine wirtschaftliche Zwecksetzung (Erstrebung nach Gewinn), so ist er in jedem Fall steuerpflichtig. Besitzt dein Verein eine ideelle Zwecksetzung und der Gewinn, sowie das Kapital befinden sich unterhalb der jeweiligen Freigrenzen, so ist ist dein Verein von den Steuern befreit. Überschreitet ein Wert die Freigrenzen, muss zwingend eine Steuererklärung eingereicht werden.

Unsicher, ob dein Verein steuerpflichtig ist?
Gerne helfen wir euch! Falls du Fragen rund um die Steuerpflicht deines Vereines hast, stehen wir dir gerne zur Verfügung! Du erreichst uns telefonisch unter 061 508 77 40 oder melde dich für ein kostenloses Beratungsgespräch hier an!