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Aufwand oder Anlagevermögen? – Wann eine Anschaffung aktiviert werden sollte

Eine häufige Frage unserer Kunden, die ihre Buchhaltung selbst führen, lautet: Wann sollte eine Anschaffung als Anlagevermögen aktiviert und in der Bilanz ausgewiesen werden? Wenn ein Vermögenswert aktiviert wird, entfällt die Möglichkeit einer sofortigen aufwandwirksamen Verbuchung – zumindest vorerst. In diesem Blogbeitrag geben wir dir einen klaren Überblick über die wesentlichen Kriterien.

Zwei Optionen zur Erfassung von Vermögenswerten:

  • Einmalige Aufwandsbuchung:
    Diese Methode wirkt sich direkt auf die Erfolgsrechnung aus und mindert den Gewinn im Jahr der Anschaffung.
  • Aktivierung als Vermögenswert mit Abschreibung:
    Hierbei wird der Vermögenswert in der Bilanz erfasst und über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Aktivierung selbst hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Erfolgsrechnung, jedoch mindern die jährlichen Abschreibungen das Ergebnis.

 

Gesetzliche Voraussetzungen für die Aktivierung gemäss Art. 959 Abs. 2 OR:

Damit ein Vermögenswert aktiviert werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vermögenswert:
    Das Unternehmen muss im Besitz von oder Zugriff auf Vermögenswerte haben, von denen erwartet wird, dass sie zukünftig wirtschaftlichen Nutzen bringen.
  • Verfügungsmacht:
    Die Verfügungsmacht bezieht sich auf das wirtschaftliche Eigentum, nicht zwingend auf das rechtliche Eigentum.
  • Vergangene Ereignisse:
    Vermögenswerte, die aufgrund vergangener Geschäftsvorfälle oder Ereignisse in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehen, können aktiviert werden.
  • Wahrscheinlicher Mittelzufluss:
    Es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Vermögenswert zukünftig zu einem Mittelzufluss führt.
  • Verlässlich schätzbarer Wert:
    Der Wert des Vermögenswerts muss verlässlich geschätzt werden können, z. B. durch Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

 

Mit diesem Überblick kannst du besser entscheiden, ob eine Anschaffung in deiner Buchhaltung als Aufwand oder als Anlagevermögen erfasst werden sollte. Hast du weitere Fragen oder benötigst du Unterstützung? Kontaktiere uns – wir helfen dir gerne weiter.